24. Januar 2023 Empfehlung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zum Umgang mit Stadttauben
Als Wildtiere werden – in rechtlicher Hinsicht fragwürdig – auch Stadttauben (verwilderte Haustauben) betrachtet, weshalb das Fütterungsverbot auch für sie gilt.
Mit dem Futterverbot für Stadttauben erhoffen sich die Städte, die Population regulieren und die Bildung von Schwärmen unterbinden zu können. Allerdings lassen Menschen oftmals Abfälle liegen, die den an die Stadtbedingungen angepassten Tauben als Nahrungsquelle dienen. Dieses keineswegs artgerechte Futter führt bei den Tieren zu Darmbeschwerden und flüssigem Kot mit der Folge, dass zum Beispiel Gebäudefassaden verunreinigt werden. Eine artgemässe Fütterung bestünde demgegenüber aus Samen und Körnern. Sie würde den Gesundheitszustand der Tiere fördern. Dies hätte auch Auswirkungen auf den Kotabsatz, der in trockener, fester Form weit weniger Ärger verursachen würde. Stadttauben beschäftigen die Gesellschaft in vielen Städten.
In Augsburg haben die Behörden in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen schon vor Jahren einen tierfreundlichen Weg gewählt, um die Population zu regulieren. Es wurden saubere und gut gepflegte Taubenschläge eingerichtet, wobei den Tieren an diesen Standorten auch artgemässes Futter und medizinische Betreuung geboten wird. Die Tauben werden so an die Schläge gebunden; die Eier werden durch Attrappen ersetzt und die Bestände können kontrolliert werden. Die Einrichtung und der Unterhalt von Taubenschlägen ist mit gewissen Kosten verbunden und erfordert neben einer professionellen Umsetzung insbesondere eine langfristige Ausrichtung, zumal die Tauben zuerst umgewöhnt werden müssen.
TIR setzt sich bei den Behörden und in der Politik für solche Taubenschläge in Verbindung mit einem Fütterungsverbot für Privatpersonen ein.
Als Wildtiere werden – in rechtlicher Hinsicht fragwürdig – auch Stadttauben (verwilderte Haustauben) betrachtet, weshalb das Fütterungsverbot auch für sie gilt.
Mit dem Futterverbot für Stadttauben erhoffen sich die Städte, die Population regulieren und die Bildung von Schwärmen unterbinden zu können. Allerdings lassen Menschen oftmals Abfälle liegen, die den an die Stadtbedingungen angepassten Tauben als Nahrungsquelle dienen. Dieses keineswegs artgerechte Futter führt bei den Tieren zu Darmbeschwerden und flüssigem Kot mit der Folge, dass zum Beispiel Gebäudefassaden verunreinigt werden. Eine artgemässe Fütterung bestünde demgegenüber aus Samen und Körnern. Sie würde den Gesundheitszustand der Tiere fördern. Dies hätte auch Auswirkungen auf den Kotabsatz, der in trockener, fester Form weit weniger Ärger verursachen würde. Stadttauben beschäftigen die Gesellschaft in vielen Städten.
In Augsburg haben die Behörden in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen schon vor Jahren einen tierfreundlichen Weg gewählt, um die Population zu regulieren. Es wurden saubere und gut gepflegte Taubenschläge eingerichtet, wobei den Tieren an diesen Standorten auch artgemässes Futter und medizinische Betreuung geboten wird. Die Tauben werden so an die Schläge gebunden; die Eier werden durch Attrappen ersetzt und die Bestände können kontrolliert werden. Die Einrichtung und der Unterhalt von Taubenschlägen ist mit gewissen Kosten verbunden und erfordert neben einer professionellen Umsetzung insbesondere eine langfristige Ausrichtung, zumal die Tauben zuerst umgewöhnt werden müssen.
TIR setzt sich bei den Behörden und in der Politik für solche Taubenschläge in Verbindung mit einem Fütterungsverbot für Privatpersonen ein.
Empfehlung der Stiftung Tier im Recht (TIR) zum Umgang mit Stadttauben
24. Januar 2023 |
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Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Regierungsratsbeschluss vom 6. Juli 2021
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Harald Friedl betreffend «Stadttaubenmanagement im Kanton Basel-Stadt» durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Geschäftsnummer 21.5312.02 4. April 2023 |
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Analyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
zum Status von Stadttauben 3. Mai 2023 |
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