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Taubenschutz Basel
Unglaublich…                                                                                                                  6. Mai 2022
 
                     Tierschützer rettet schwer verletzte Taube - Veterinäramt zeigt ihn an

 
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, doch nun ist klar: Der Basler Tierschützer, Umwelt- und Tierrechtsaktivist Olivier Bieli erhält keine Strafe für seine angebliche „Tat“. Wo andere von einer guten Tat sprechen würden, greift das Basler Veterinäramt knallhart durch. Denn scheinbar sind - aus Behördensicht - verletzte Tauben es nicht wert, geborgen und versorgt zu werden. Vor der ersten Pandemiewelle - also vor rund 2 Jahren - rettete Bieli an der Mittleren Rheinbücke mitten in Basel eine schwer verletzte Taube. Ein Nylonfaden umwickelte einen ihrer Füsse, schnitt bereits seit längerer Zeit in das Fleisch ein und sorgte dafür, dass mehrere Zehen unter starken Schmerzen bereits abgestorben bzw. abgefallen waren. Damit das humpelnde Tier nicht weiter leiden und starke Schmerzen ertragen musste, sicherte der Tierschützer die Taube, dokumentierte die Verletzungen, entfernte den Faden aus dem Körper, lies durch eine Tierärztin Schmerzmittel verabreichen und pflegte sie schliesslich wieder gesund. Um andere Menschen über diese Thematik zu sensibilisieren, stellte Bieli die Dokumentation dieser Tierrettung online, was das Basler Veterinäramt umgehend zum Anlass nahm, Bieli wegen Verstoss gegen das Jagdgesetz anzuzeigen.
Da Bieli wegen seiner Tierrechtsarbeit unter anderem in Sachen Ponykarussell an der Herbstmesse, den seit Jahren umstrittenen Fasnachtspferden, den verwilderten Hauskatzen im St. Johann, den Nutztierausstellungen auf dem Dreispitzareal und auf dem Barfi, den seit vier Jahren regelmässigen Schlachthaus-Mahnwachen (direkt vor dem Sitz des Basler Veterinäramts), den schwer geprüften Stadttauben und den mittlerweile schweizweit bekannten Friedhofrehen auf dem Hörnli, die Behörde schon einige Male in Erklärungsnot brachte und für diese scheinbar als „persona non grata“ gilt - versuchte diese mutmasslich an ihm ein Exempel zu statuieren. Die Basler Staatsanwaltschaft ging jedoch nicht auf die Hexenjagd ein und taxierte die Rettung als das was sie ist:


EINE GUTE TAT.

Die Strafverfolgung wurde daraufhin eingestellt.


Taubenschutz Basel - Aktive Hilfe für Basler Stadttauben
Ziel:
- Betreute Taubenschläge
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