Chronologie zum Stadttaubenmanagement
2023
31. Oktober 2023 Die Regierung lässt den Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend «Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts» vom 23. März 2022 weitere 2 Jahre stillschweigend stehen 22.5040.02
4. April 2023 Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zum Regierungsratsbeschluss 21.5312.02 vom 6. Juli 2021
2022
23. März 2022 Anzug Grossrat Harald Friedl (GAB)betreffend Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts 22.5040.01
2021
6.Juli 2021 Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Grossrat Harald Friedl (GAB) betreffend «Stadttaubenmanagement im Kanton Basel-Stadt» durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Geschäftsnummer 21.5312.02
16. April 2021 Schriftliche Anfrage Grossrat Harald Friedl (GAB) betreffend Stadttaubenmanagement in Basel-Stadt 21.5312.02
2023
31. Oktober 2023 Die Regierung lässt den Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend «Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts» vom 23. März 2022 weitere 2 Jahre stillschweigend stehen 22.5040.02
4. April 2023 Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zum Regierungsratsbeschluss 21.5312.02 vom 6. Juli 2021
2022
23. März 2022 Anzug Grossrat Harald Friedl (GAB)betreffend Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts 22.5040.01
2021
6.Juli 2021 Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Grossrat Harald Friedl (GAB) betreffend «Stadttaubenmanagement im Kanton Basel-Stadt» durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Geschäftsnummer 21.5312.02
16. April 2021 Schriftliche Anfrage Grossrat Harald Friedl (GAB) betreffend Stadttaubenmanagement in Basel-Stadt 21.5312.02
Der Anzug vom 23. März 2022 ist bis zum 23. März 2024 in Bearbeitung bei der Regierung
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. November 2023.
An den Grossen Rat 22.5040.02
GD/P225040
Basel, 1. November 2023
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023
Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:
1. Ausgangslage
Grosse Populationen wilder Haustauben in urbanen Siedlungsräumen sind ein Thema, mit dem sich weltweit zahlreiche grössere und kleinere Stadtverwaltungen seit Jahrzehnten auseinandersetzen. Dass die Tauben sich nur schwer regulieren lassen, ist daher kein spezifisch kantonales Problem. Überall, so auch im Kanton Basel-Stadt, besteht ein unbestritten grosses Interesse an Lösungen, die den Leidensdruck der Stadtbevölkerungen mindern, gleichzeitig aber auch tiergerecht umsetzbar sind. Was aber Tiergerechtigkeit bzw. Tierschutz bedeutet, wird von verschiedensten Interessensgruppen unterschiedlich ausgelegt.
Seite 3/3
2. Aktueller Stand
Der Grosse Rat hat am 27. Oktober 2021 das neue Wildtier- und Jagdgesetz (WJG) verabschiedet. Es ist jedoch noch nicht in Kraft gesetzt, da die entsprechende Verordnung noch in der Erarbeitung ist. Mit dem neuen WJG soll auch ein neues Regionales Wildtiermanagement geschaffen werden. Heute liegt im Kanton Basel-Stadt die Verantwortlichkeit für den Wald beim Amt für Wald beider Basel (Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt). Die Kompetenzen im Bereich des Veterinärwesens liegen beim Veterinäramt (Gesundheitsdepartement). Für die Jagd sind schliesslich die Spezialformationen der Kantonspolizei bzw. dessen Tierwesen/Diensthundegruppe (Justiz- und Sicherheitsdepartement) zuständig. Damit sind bei den Themen Wildtiere, Jagd und Wald, drei verschiedene Amtsstellen involviert.. Künftig soll aus dem Amt für Wald beider Basel ein gemeinsames Amt für Wald und Wild beider Basel werden. Dieses soll ein modernes Wildtiermanagement etablieren und als Leitbehörde, regionales Kompetenzzentrum und Ansprechpartner für Behörden, Jägerinnen und Jäger sowie die Bevölkerung fungieren.
Das Regionale Wildtiermanagement wird sich mit der Be- und Aufwertung von Lebensräumen als Basis gesunder Wildtierpopulationen befassen, die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der beteiligten Gruppierungen festlegen und – als nach wie vor eines der wichtigen Instrumente – auch die Jagd regeln. Ziel eines Wildtiermanagements wäre es, eine Balance herzustellen, in der eine Koexistenz zwischen Bevölkerung und Wildtieren möglich ist.
Unabhängig von der kommenden Rechtsetzung im Wildtier- und Jagdwesen gewinnt das Thema Stadttauben in der Wahrnehmung der Bevölkerung und Politik wieder mehr Gewicht. Dies kommt auch zum Ausdruck mit der anfangs September 2023 lancierten Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt». Es gilt somit, das Thema Stadttauben aus einer ganzheitlichen Sicht anzugehen, in welche die Kompetenz der (auch wegen der künftigen Rechtsgrundlagen) auch neu beteiligten Dienst- und Fachstellen einfliessen wird.
Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, mit der Beantwortung des obigen Vorstosses noch zuzuwarten bis die Zuständigkeiten mit der neuen Verordnung Wildtier- und Jagdgesetz klar geregelt sind.
3. Antrag
Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend «Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts» stehen zu lassen.
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt
Beat Jans Barbara Schüpbach-Guggenbühl
Regierungspräsident Staatsschreiberin
Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. November 2023.
An den Grossen Rat 22.5040.02
GD/P225040
Basel, 1. November 2023
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023
Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:
1. Ausgangslage
Grosse Populationen wilder Haustauben in urbanen Siedlungsräumen sind ein Thema, mit dem sich weltweit zahlreiche grössere und kleinere Stadtverwaltungen seit Jahrzehnten auseinandersetzen. Dass die Tauben sich nur schwer regulieren lassen, ist daher kein spezifisch kantonales Problem. Überall, so auch im Kanton Basel-Stadt, besteht ein unbestritten grosses Interesse an Lösungen, die den Leidensdruck der Stadtbevölkerungen mindern, gleichzeitig aber auch tiergerecht umsetzbar sind. Was aber Tiergerechtigkeit bzw. Tierschutz bedeutet, wird von verschiedensten Interessensgruppen unterschiedlich ausgelegt.
Seite 3/3
2. Aktueller Stand
Der Grosse Rat hat am 27. Oktober 2021 das neue Wildtier- und Jagdgesetz (WJG) verabschiedet. Es ist jedoch noch nicht in Kraft gesetzt, da die entsprechende Verordnung noch in der Erarbeitung ist. Mit dem neuen WJG soll auch ein neues Regionales Wildtiermanagement geschaffen werden. Heute liegt im Kanton Basel-Stadt die Verantwortlichkeit für den Wald beim Amt für Wald beider Basel (Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt). Die Kompetenzen im Bereich des Veterinärwesens liegen beim Veterinäramt (Gesundheitsdepartement). Für die Jagd sind schliesslich die Spezialformationen der Kantonspolizei bzw. dessen Tierwesen/Diensthundegruppe (Justiz- und Sicherheitsdepartement) zuständig. Damit sind bei den Themen Wildtiere, Jagd und Wald, drei verschiedene Amtsstellen involviert.. Künftig soll aus dem Amt für Wald beider Basel ein gemeinsames Amt für Wald und Wild beider Basel werden. Dieses soll ein modernes Wildtiermanagement etablieren und als Leitbehörde, regionales Kompetenzzentrum und Ansprechpartner für Behörden, Jägerinnen und Jäger sowie die Bevölkerung fungieren.
Das Regionale Wildtiermanagement wird sich mit der Be- und Aufwertung von Lebensräumen als Basis gesunder Wildtierpopulationen befassen, die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der beteiligten Gruppierungen festlegen und – als nach wie vor eines der wichtigen Instrumente – auch die Jagd regeln. Ziel eines Wildtiermanagements wäre es, eine Balance herzustellen, in der eine Koexistenz zwischen Bevölkerung und Wildtieren möglich ist.
Unabhängig von der kommenden Rechtsetzung im Wildtier- und Jagdwesen gewinnt das Thema Stadttauben in der Wahrnehmung der Bevölkerung und Politik wieder mehr Gewicht. Dies kommt auch zum Ausdruck mit der anfangs September 2023 lancierten Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt». Es gilt somit, das Thema Stadttauben aus einer ganzheitlichen Sicht anzugehen, in welche die Kompetenz der (auch wegen der künftigen Rechtsgrundlagen) auch neu beteiligten Dienst- und Fachstellen einfliessen wird.
Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, mit der Beantwortung des obigen Vorstosses noch zuzuwarten bis die Zuständigkeiten mit der neuen Verordnung Wildtier- und Jagdgesetz klar geregelt sind.
3. Antrag
Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend «Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts» stehen zu lassen.
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt
Beat Jans Barbara Schüpbach-Guggenbühl
Regierungspräsident Staatsschreiberin
Aus dem Grossen Rat Basel-Stadt
23. März 2022 Anzug betreffend Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts 22.5040.01
Die Taube ist eines der ältesten Haustiere des Menschen. Sie ist auf allen Kontinenten verbreitet und gehört zum Stadtbild vieler Städte. Die Haltung der Menschen in den Städten gegenüber den Stadttauben ist eher negativ geprägt. Für die meisten Leute sind die Tauben ein einziges Ärgernis, die nur Schmutz verursachen und Krankheiten übertragen. Viele Menschen versuchen daher die Tauben mit drangsalierenden Massnahmen von Balkonen oder Nischen zu vertreiben, um das Brüten zu verhindern. Dazu werden die sehr gefährlichen Taubenspikes installiert, an denen sich Tauben und andere Vögel verletzen können und zu grossem Leid führen. Dass Stadttauben einen schwierigeren Stand haben als andere Tiere in der Stadt hat aber auch mit vielen Klischees und Vorurteilen zu tun. Wenn man sich mit ihnen näher auseinandersetzt, erhält man rasch ein anderes Bild.
Wie Medienberichte Anfang des Jahres zeigten, werden Stadttauben auch in Basel kontrovers diskutiert (vgl. bzBasel vom 4. und 8. Januar). Sie zeigen auf, dass das Thema nicht ignoriert werden kann und dass rasche Massnahmen notwendig sind. Aktuelle Schätzungen des Kantons gehen von einer Taubenpopulation von rund 5000 - 8000 Tieren aus, wobei es keine genauen Zahlen gibt, wie der Regierungsrat in der Antwort der Schriftliche Anfrage Harald Friedl 21.5312 vom 14.04.2021 schreibt. Als einzige Massnahme hat der Kanton nach der Schliessung von den bis zu 13 Taubenschlägen im kantonalen Übertretungsstrafgesetzes ein Fütterungsverbot für freilebende Tauben (§ 21 Abs. 1, ÜStG) eingeführt. Ein einberufener runder Tisch, um die Probleme im Gundeldingerquartier anzugehen, wurde leider nach einer einmaligen Durchführung wieder aufgegeben.
Der richtige Umgang mit Stadttauben und die Verantwortung der öffentlichen Hand ist umstritten undführt zu unterschiedlichen Konzepten, vor allem im deutschsprachigen Raum. Dabei ist es nicht vorteilhaft, dass viele verschiedene Meinungen vorhanden sind, die sich teilweise diametral widersprechen. Dazu zwei Beispiele:
- Der Kanton spricht bei Stadttauben konsequent von Wildtieren, während Studien belegen, dass Stadttauben verwilderte Haustiere sind, die auf Menschen angewiesen sind.1
- Der Kanton schreibt, dass das Betreiben von Taubenschlägen wirkungslos sei. Eine neue umfangreiche Studie aus Deutschland widerlegt dies eindrücklich und zeigt die Wirkung in über 30 untersuchten Städten mit betreuten Taubenschlägen auf.2 Die Betreuung der Tiere und kontrollierte Fütterung hat äusserst positive Wirkung auf Gesundheit der Tauben. Auch eine Kontrolle der Population ist so möglich.
Basel war einst Pionierin in Europa bezüglich dem Taubenmanagement. Bereits 1988 wurde ein erster Taubenschlag erstellt und bis 1999 wurden bis zu 13 Taubenschläge von einem Taubenwart betreut, um den Stadttauben einen Unterschlupf und geschützten Aufenthaltsort zur Verfügung zu stellen und sie gesund zu halten. Dabei wurden auch die gelegten Eier mit Gipseiern ausgetauscht um die Population der Tauben zu kontrollieren. Der Taubenkot, gemäss Aussagen des Taubenwarts körnig und trocken, wurde als hochwertiger Dünger, gerne von umliegenden Landwirtschaftsbetrieben entgegengenommen. Leider wurden diese Taubenschläge von heute auf morgen geschlossen, scheinbar einzig aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel. Als Folge verteilten sich die standorttreuen Tauben in der Nähe der ehemaligen Taubenschläge in den Quartieren. Einige der ehemaligen Schläge sind offensichtlich noch vorhanden und könnten reaktiviert werden.
Die Anzugsstellenden sind der Meinung, dass es Aufgabe der Stadt und des Kantons ist, mehr Verantwortung für die Stadttauben zu übernehmen. Für Pflege und Betreuung von Stadttauben stehen diverse Konzepte in anderen Städten der Schweiz und Deutschland als Anschauungsbeispiele zur Verfügung. Sie beruhen auf der Einrichtung von betreuten Taubenschlägen mit artgerechter Fütterung, gesundheitlicher Betreuung und Regulation der Population mittels Eierattrappen. Die Tauben verbringen die meiste Zeit im Schlag und der Kot verbleibt dort.
Weitherum bekannt ist das Modell der Stadt Augsburg, wo 12 Taubenschläge betrieben werden.3 Das wirksamste Stadttaubenkonzept der Schweiz hat wohl die Stadt Bern4, zu dem es eine eindrückliche Reportage von SRF gibt.5 Auch der Stadtrat von Thun hat letzthin beschlossen ein Stadttaubenkonzept einzuführen.6 Zudem hat auch Basel-Stadt schon selbst Erfahrung in der Betreuung von Stadttauben, auf die er zurückgreifen kann.
Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:
1. Wie eine vogelkundige Fachstelle mit genügend Ressourcen für die Aufgaben der Stadttaubenpflege geschaffen werden kann. Dazu soll der Kanton auch Kooperationen mit lokalen Tierpärken und/oder Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen inklusive Taubenschutzvereinen in Betracht ziehen.
2. Wie der Kanton die Stadttaubenpopulation nachhaltig und tierschutzkonform betreuen und kontrollieren kann. Dabei soll er sich insbesondere am Modell der Stadt Bern orientieren mit der Errichtung von städtischen Taubenschlägen mit einem Fütterungskonzept in den Schlägen oder definierten Fütterungsplätzen inklusive Geburtenkontrolle mit Eierattrappen.
3. Ob für die Erstellung eines kantonalen Stadttaubenkonzepts (wie unter Pkt. 2 beschrieben) eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Stadttauben eingesetzt werden kann unter Berücksichtigung des Basler Taubenschutzes.
4. Wo es optimale Standorte für den Betrieb von Taubenschlägen gibt. Dabei sollen auch die geschlossenen, aber noch intakten Schläge, sowie neue Taubentürme oder Taubenhäuser in den Parks in Betracht gezogen werden, wie sie vereinzelt in deutschen Städten oder im Iran bekannt sind.
5. Wie die Bevölkerung über den Umgang mit Tauben über das Stadttaubenkonzept aufgeklärt und sensibilisiert werden kann.
Harald Friedl (GAB), Oliver Thommen (GAB), Nicole Strahm-Lavanchy (LDP), Heidi Mück (GAB), Pascal Pfister (SP), Claudia Baumgartner (GLP), Raffaela Hanauer (GAB), Jérôme Thiriet (GAB), Brigitte Kühne (GLP), Tonja Zürcher (GAB), Lea Wirz (GAB), Christoph Hochuli (die Mitte/EVP)
1 https://www.erna-graff-stiftung.de/dna-studien-zeigen-die-strassentaube-ist-kein-wildvogel/
2 https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/12/2021_MfT_Stadttauben-Umfrage_final.pdf
3 https://www.sueddeutsche.de/panorama/voegel-in-den-staedten-kommt-her-ihr-taeubchen-1.4444037-2
4 https://www.tierpark-bern.ch/index-de.php?frameset=181
5https://www.srf.ch/play/tv/einstein/video/streitfall-taube-verhasst-und-vergoettert?urn=urn:srf:video:95438af6-cbf1-406e-a27f-a8c359ece330
6https://vorstoesse.thun.ch/de/index.html?tx_egovgremium_vorstosslist%5Baction%5D=show&tx_egovgremium_vorstosslist%5Bcontroller%5D=Vorstosstx_egovgremium_vorstosslist%5Bvorstoss%5D=277&cHash=4ef49ab80a210eb77593b4aa907a9008
Die Taube ist eines der ältesten Haustiere des Menschen. Sie ist auf allen Kontinenten verbreitet und gehört zum Stadtbild vieler Städte. Die Haltung der Menschen in den Städten gegenüber den Stadttauben ist eher negativ geprägt. Für die meisten Leute sind die Tauben ein einziges Ärgernis, die nur Schmutz verursachen und Krankheiten übertragen. Viele Menschen versuchen daher die Tauben mit drangsalierenden Massnahmen von Balkonen oder Nischen zu vertreiben, um das Brüten zu verhindern. Dazu werden die sehr gefährlichen Taubenspikes installiert, an denen sich Tauben und andere Vögel verletzen können und zu grossem Leid führen. Dass Stadttauben einen schwierigeren Stand haben als andere Tiere in der Stadt hat aber auch mit vielen Klischees und Vorurteilen zu tun. Wenn man sich mit ihnen näher auseinandersetzt, erhält man rasch ein anderes Bild.
Wie Medienberichte Anfang des Jahres zeigten, werden Stadttauben auch in Basel kontrovers diskutiert (vgl. bzBasel vom 4. und 8. Januar). Sie zeigen auf, dass das Thema nicht ignoriert werden kann und dass rasche Massnahmen notwendig sind. Aktuelle Schätzungen des Kantons gehen von einer Taubenpopulation von rund 5000 - 8000 Tieren aus, wobei es keine genauen Zahlen gibt, wie der Regierungsrat in der Antwort der Schriftliche Anfrage Harald Friedl 21.5312 vom 14.04.2021 schreibt. Als einzige Massnahme hat der Kanton nach der Schliessung von den bis zu 13 Taubenschlägen im kantonalen Übertretungsstrafgesetzes ein Fütterungsverbot für freilebende Tauben (§ 21 Abs. 1, ÜStG) eingeführt. Ein einberufener runder Tisch, um die Probleme im Gundeldingerquartier anzugehen, wurde leider nach einer einmaligen Durchführung wieder aufgegeben.
Der richtige Umgang mit Stadttauben und die Verantwortung der öffentlichen Hand ist umstritten undführt zu unterschiedlichen Konzepten, vor allem im deutschsprachigen Raum. Dabei ist es nicht vorteilhaft, dass viele verschiedene Meinungen vorhanden sind, die sich teilweise diametral widersprechen. Dazu zwei Beispiele:
- Der Kanton spricht bei Stadttauben konsequent von Wildtieren, während Studien belegen, dass Stadttauben verwilderte Haustiere sind, die auf Menschen angewiesen sind.1
- Der Kanton schreibt, dass das Betreiben von Taubenschlägen wirkungslos sei. Eine neue umfangreiche Studie aus Deutschland widerlegt dies eindrücklich und zeigt die Wirkung in über 30 untersuchten Städten mit betreuten Taubenschlägen auf.2 Die Betreuung der Tiere und kontrollierte Fütterung hat äusserst positive Wirkung auf Gesundheit der Tauben. Auch eine Kontrolle der Population ist so möglich.
Basel war einst Pionierin in Europa bezüglich dem Taubenmanagement. Bereits 1988 wurde ein erster Taubenschlag erstellt und bis 1999 wurden bis zu 13 Taubenschläge von einem Taubenwart betreut, um den Stadttauben einen Unterschlupf und geschützten Aufenthaltsort zur Verfügung zu stellen und sie gesund zu halten. Dabei wurden auch die gelegten Eier mit Gipseiern ausgetauscht um die Population der Tauben zu kontrollieren. Der Taubenkot, gemäss Aussagen des Taubenwarts körnig und trocken, wurde als hochwertiger Dünger, gerne von umliegenden Landwirtschaftsbetrieben entgegengenommen. Leider wurden diese Taubenschläge von heute auf morgen geschlossen, scheinbar einzig aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel. Als Folge verteilten sich die standorttreuen Tauben in der Nähe der ehemaligen Taubenschläge in den Quartieren. Einige der ehemaligen Schläge sind offensichtlich noch vorhanden und könnten reaktiviert werden.
Die Anzugsstellenden sind der Meinung, dass es Aufgabe der Stadt und des Kantons ist, mehr Verantwortung für die Stadttauben zu übernehmen. Für Pflege und Betreuung von Stadttauben stehen diverse Konzepte in anderen Städten der Schweiz und Deutschland als Anschauungsbeispiele zur Verfügung. Sie beruhen auf der Einrichtung von betreuten Taubenschlägen mit artgerechter Fütterung, gesundheitlicher Betreuung und Regulation der Population mittels Eierattrappen. Die Tauben verbringen die meiste Zeit im Schlag und der Kot verbleibt dort.
Weitherum bekannt ist das Modell der Stadt Augsburg, wo 12 Taubenschläge betrieben werden.3 Das wirksamste Stadttaubenkonzept der Schweiz hat wohl die Stadt Bern4, zu dem es eine eindrückliche Reportage von SRF gibt.5 Auch der Stadtrat von Thun hat letzthin beschlossen ein Stadttaubenkonzept einzuführen.6 Zudem hat auch Basel-Stadt schon selbst Erfahrung in der Betreuung von Stadttauben, auf die er zurückgreifen kann.
Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:
1. Wie eine vogelkundige Fachstelle mit genügend Ressourcen für die Aufgaben der Stadttaubenpflege geschaffen werden kann. Dazu soll der Kanton auch Kooperationen mit lokalen Tierpärken und/oder Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen inklusive Taubenschutzvereinen in Betracht ziehen.
2. Wie der Kanton die Stadttaubenpopulation nachhaltig und tierschutzkonform betreuen und kontrollieren kann. Dabei soll er sich insbesondere am Modell der Stadt Bern orientieren mit der Errichtung von städtischen Taubenschlägen mit einem Fütterungskonzept in den Schlägen oder definierten Fütterungsplätzen inklusive Geburtenkontrolle mit Eierattrappen.
3. Ob für die Erstellung eines kantonalen Stadttaubenkonzepts (wie unter Pkt. 2 beschrieben) eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Stadttauben eingesetzt werden kann unter Berücksichtigung des Basler Taubenschutzes.
4. Wo es optimale Standorte für den Betrieb von Taubenschlägen gibt. Dabei sollen auch die geschlossenen, aber noch intakten Schläge, sowie neue Taubentürme oder Taubenhäuser in den Parks in Betracht gezogen werden, wie sie vereinzelt in deutschen Städten oder im Iran bekannt sind.
5. Wie die Bevölkerung über den Umgang mit Tauben über das Stadttaubenkonzept aufgeklärt und sensibilisiert werden kann.
Harald Friedl (GAB), Oliver Thommen (GAB), Nicole Strahm-Lavanchy (LDP), Heidi Mück (GAB), Pascal Pfister (SP), Claudia Baumgartner (GLP), Raffaela Hanauer (GAB), Jérôme Thiriet (GAB), Brigitte Kühne (GLP), Tonja Zürcher (GAB), Lea Wirz (GAB), Christoph Hochuli (die Mitte/EVP)
1 https://www.erna-graff-stiftung.de/dna-studien-zeigen-die-strassentaube-ist-kein-wildvogel/
2 https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/12/2021_MfT_Stadttauben-Umfrage_final.pdf
3 https://www.sueddeutsche.de/panorama/voegel-in-den-staedten-kommt-her-ihr-taeubchen-1.4444037-2
4 https://www.tierpark-bern.ch/index-de.php?frameset=181
5https://www.srf.ch/play/tv/einstein/video/streitfall-taube-verhasst-und-vergoettert?urn=urn:srf:video:95438af6-cbf1-406e-a27f-a8c359ece330
6https://vorstoesse.thun.ch/de/index.html?tx_egovgremium_vorstosslist%5Baction%5D=show&tx_egovgremium_vorstosslist%5Bcontroller%5D=Vorstosstx_egovgremium_vorstosslist%5Bvorstoss%5D=277&cHash=4ef49ab80a210eb77593b4aa907a9008
Votum für die 'Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts' von Christoph Hochueli (EVP) 23.März 2022
Der Regierungsrat soll abklären lassen, ob die alten Taubenschläge wieder in Betrieb genommen werden und an welchen geeigneten Orten neue Taubenschläge installiert werden können. Weiter soll eine Kontrolle der Taubenpopulation stattfinden, in dem die Taubeneier in den Schlägen durch Gips- oder Kunststoff-Eier ausgetauscht werden. Dies wurde bereits in den 1980/90er-Jahren erfolgreich praktiziert.
«In der Stadt Bern konnte mit dieser Praxis der Taubenbestand von 10'000 auf 1'500 Tauben reduziert werden. Zum Vergleich: In Basel leben gemäss Schätzungen zurzeit 5'000 - 8'000 Tauben», sagte Christoph Hochuli in seinem Votum. Heute sind Stadttauben den ganzen Tag in der Stadt unterwegs auf Futtersuche und sie verrichten ihr Geschäft überall. Nach der Einrichtung von Taubenschlägen würde der Kot der Tauben zum überwiegenden Teil im Schlag bleiben, da sich die Tauben nicht nur die ganze Nacht, sondern auch den grössten Teil des Tages im Schlag aufhalten. Weiter argumentierte Christoph Hochuli: «Mit diesem Anzug würde eine Win-Win-Lösung geschaffen. Die Tiere profitieren von geschützten Schlägen, artgerechtem Futter und sauberem Trinkwasser. Die Bevölkerung wird weniger Taubenkot in der Öffentlichkeit vorfinden und es werden weniger Hausfassaden von Taubenkot verschmutzt und beschädigt. Zudem können aus den Schlägen verletzte und kranke Tauben entnommen und einer tierärztlichen Versorgung übergeben werden.» Der Vorstoss wurde mit den EVP-Stimmen an den Regierungsrat überwiesen und die BaZ zitierte Christoph Hochuli in einem Artikel.
Der Regierungsrat soll abklären lassen, ob die alten Taubenschläge wieder in Betrieb genommen werden und an welchen geeigneten Orten neue Taubenschläge installiert werden können. Weiter soll eine Kontrolle der Taubenpopulation stattfinden, in dem die Taubeneier in den Schlägen durch Gips- oder Kunststoff-Eier ausgetauscht werden. Dies wurde bereits in den 1980/90er-Jahren erfolgreich praktiziert.
«In der Stadt Bern konnte mit dieser Praxis der Taubenbestand von 10'000 auf 1'500 Tauben reduziert werden. Zum Vergleich: In Basel leben gemäss Schätzungen zurzeit 5'000 - 8'000 Tauben», sagte Christoph Hochuli in seinem Votum. Heute sind Stadttauben den ganzen Tag in der Stadt unterwegs auf Futtersuche und sie verrichten ihr Geschäft überall. Nach der Einrichtung von Taubenschlägen würde der Kot der Tauben zum überwiegenden Teil im Schlag bleiben, da sich die Tauben nicht nur die ganze Nacht, sondern auch den grössten Teil des Tages im Schlag aufhalten. Weiter argumentierte Christoph Hochuli: «Mit diesem Anzug würde eine Win-Win-Lösung geschaffen. Die Tiere profitieren von geschützten Schlägen, artgerechtem Futter und sauberem Trinkwasser. Die Bevölkerung wird weniger Taubenkot in der Öffentlichkeit vorfinden und es werden weniger Hausfassaden von Taubenkot verschmutzt und beschädigt. Zudem können aus den Schlägen verletzte und kranke Tauben entnommen und einer tierärztlichen Versorgung übergeben werden.» Der Vorstoss wurde mit den EVP-Stimmen an den Regierungsrat überwiesen und die BaZ zitierte Christoph Hochuli in einem Artikel.
4. April 2023 Stellungnahme der Stiftung Tier im Recht (TIR) zum Regierungsratsbeschluss
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25. März 2022 Medienbericht in der BAZ:
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23. März 2022 Anzug Harald Friedl betreffend Rinrichtung eines Stadttaubenkonzepts 22.5040.01
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6. Juli 2021 Regierungsratsbeschluss betreffend 'Schriftliche Anfrage betreffend Stadttaubenmanagement im Kanton Basel-Stadt'
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