Korrektur der 'Argumente für den Gegenvorschlag':
Tauben sind Haustiere und keine Wildtiere!
Die Regierung sagt der Bevölkerung NICHT die Wahrheit!
(Siehe TAUBENSCHUTZ DE/6. Berliner Tierschutzforum auf unserer Webseite)
Spätestens ab 2012 ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Stadttauben genetisch Haustiere sind! (2012 Stringham et al.)
Stadttauben haben KEINEN Aufenthaltsort in Form von kostengünstigen betreuten Taubenschlägen, die den Eiertausch ermöglichen, um so die Population nachhaltig zu kontrollieren.
Tauben sind keine 'verwilderten Haustiere' wie behauptet. 'Verwildert' bedeutet, dass sich zuvor domestizierte Tiere (Tauben, Katzen und Hunde) in der Natur selbst ernähren können. Das ist nicht der Fall bei unseren Haustauben.
Sie finden KEINE artgerechte Nahrung in der Stadt, die Grundlage für die Gesundheit (Getreide, Hülsenfrüchte und Samen). Deshalb sind sie zwingend auf die menschliche Verorgung angewiesen. Das häufige Brüten ist angezüchtet und deshalb unabhängig vom Nahrungsangebot!
Der Gegenvorschlag ist irreführend. Er bringt keine Entlastung für die betroffene Bevölkerung, die sich auf eigene Kosten mit teurer und gefährlicher Taubenabwehr gegen den Taubenanflug, verursacht durch die Schliessung im Jahr 2020 der ehemals 13 Taubenschläge in Basel, schützen muss.
Taubenabwehr ist ein Milliardengeschäft!
Die Tauben müssten weiterhin ums tägliche Überleben in der Stadt kämpfen zwischen unserem widerlichen Wohlstandsmüll.
Zudem tötet der Gegenvorschlag weiterhin sinnlos und grausam (die Regierung nennt es 'angemessen regulieren'):
Töten durch erschiessen, töten durch keulen, töten durch verhungern und
die SBB fängt und vergast!
Wen und was tötet der Gegenvorschlag der Regierung?
Unschuldige Liebespaare, die ein ganzes Leben zusammen verbringen,
liebevolle und treusorgende Mütter und Väter,
deren Kinder in den Nestern grausam verhungern.
Der Gegenvorschlag tötet LEBEN, LIEBE, FRIEDEN und TREUE!
Tauben sind Haustiere und keine Wildtiere!
Die Regierung sagt der Bevölkerung NICHT die Wahrheit!
(Siehe TAUBENSCHUTZ DE/6. Berliner Tierschutzforum auf unserer Webseite)
Spätestens ab 2012 ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Stadttauben genetisch Haustiere sind! (2012 Stringham et al.)
Stadttauben haben KEINEN Aufenthaltsort in Form von kostengünstigen betreuten Taubenschlägen, die den Eiertausch ermöglichen, um so die Population nachhaltig zu kontrollieren.
Tauben sind keine 'verwilderten Haustiere' wie behauptet. 'Verwildert' bedeutet, dass sich zuvor domestizierte Tiere (Tauben, Katzen und Hunde) in der Natur selbst ernähren können. Das ist nicht der Fall bei unseren Haustauben.
Sie finden KEINE artgerechte Nahrung in der Stadt, die Grundlage für die Gesundheit (Getreide, Hülsenfrüchte und Samen). Deshalb sind sie zwingend auf die menschliche Verorgung angewiesen. Das häufige Brüten ist angezüchtet und deshalb unabhängig vom Nahrungsangebot!
Der Gegenvorschlag ist irreführend. Er bringt keine Entlastung für die betroffene Bevölkerung, die sich auf eigene Kosten mit teurer und gefährlicher Taubenabwehr gegen den Taubenanflug, verursacht durch die Schliessung im Jahr 2020 der ehemals 13 Taubenschläge in Basel, schützen muss.
Taubenabwehr ist ein Milliardengeschäft!
Die Tauben müssten weiterhin ums tägliche Überleben in der Stadt kämpfen zwischen unserem widerlichen Wohlstandsmüll.
Zudem tötet der Gegenvorschlag weiterhin sinnlos und grausam (die Regierung nennt es 'angemessen regulieren'):
Töten durch erschiessen, töten durch keulen, töten durch verhungern und
die SBB fängt und vergast!
Wen und was tötet der Gegenvorschlag der Regierung?
Unschuldige Liebespaare, die ein ganzes Leben zusammen verbringen,
liebevolle und treusorgende Mütter und Väter,
deren Kinder in den Nestern grausam verhungern.
Der Gegenvorschlag tötet LEBEN, LIEBE, FRIEDEN und TREUE!
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 1. November 2023
Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. November 2023.
An den Grossen Rat 22.5040.02
GD/P225040
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023
Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:
1. Ausgangslage
Grosse Populationen wilder Haustauben in urbanen Siedlungsräumen sind ein Thema, mit dem sich weltweit zahlreiche grössere und kleinere Stadtverwaltungen seit Jahrzehnten auseinandersetzen. Dass die Tauben sich nur schwer regulieren lassen, ist daher kein spezifisch kantonales Problem. Überall, so auch im Kanton Basel-Stadt, besteht ein unbestritten grosses Interesse an Lösungen, die den Leidensdruck der Stadtbevölkerungen mindern, gleichzeitig aber auch tiergerecht umsetzbar sind. Was aber Tiergerechtigkeit bzw. Tierschutz bedeutet, wird von verschiedensten Interessensgruppen unterschiedlich ausgelegt.
Seite 3/3
2. Aktueller Stand
Der Grosse Rat hat am 27. Oktober 2021 das neue Wildtier- und Jagdgesetz (WJG) verabschiedet. Es ist jedoch noch nicht in Kraft gesetzt, da die entsprechende Verordnung noch in der Erarbeitung ist. Mit dem neuen WJG soll auch ein neues Regionales Wildtiermanagement geschaffen werden. Heute liegt im Kanton Basel-Stadt die Verantwortlichkeit für den Wald beim Amt für Wald beider Basel (Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt). Die Kompetenzen im Bereich des Veterinärwesens liegen beim Veterinäramt (Gesundheitsdepartement). Für die Jagd sind schliesslich die Spezialformationen der Kantonspolizei bzw. dessen Tierwesen/Diensthundegruppe (Justiz- und Sicherheitsdepartement) zuständig. Damit sind bei den Themen Wildtiere, Jagd und Wald, drei verschiedene Amtsstellen involviert.. Künftig soll aus dem Amt für Wald beider Basel ein gemeinsames Amt für Wald und Wild beider Basel werden. Dieses soll ein modernes Wildtiermanagement etablieren und als Leitbehörde, regionales Kompetenzzentrum und Ansprechpartner für Behörden, Jägerinnen und Jäger sowie die Bevölkerung fungieren.
Das Regionale Wildtiermanagement wird sich mit der Be- und Aufwertung von Lebensräumen als Basis gesunder Wildtierpopulationen befassen, die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der beteiligten Gruppierungen festlegen und – als nach wie vor eines der wichtigen Instrumente – auch die Jagd regeln. Ziel eines Wildtiermanagements wäre es, eine Balance herzustellen, in der eine Koexistenz zwischen Bevölkerung und Wildtieren möglich ist.
Unabhängig von der kommenden Rechtsetzung im Wildtier- und Jagdwesen gewinnt das Thema Stadttauben in der Wahrnehmung der Bevölkerung und Politik wieder mehr Gewicht. Dies kommt auch zum Ausdruck mit der anfangs September 2023 lancierten Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt». Es gilt somit, das Thema Stadttauben aus einer ganzheitlichen Sicht anzugehen, in welche die Kompetenz der (auch wegen der künftigen Rechtsgrundlagen) auch neu beteiligten Dienst- und Fachstellen einfliessen wird.
Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, mit der Beantwortung des obigen Vorstosses noch zuzuwarten bis die Zuständigkeiten mit der neuen Verordnung Wildtier- und Jagdgesetz klar geregelt sind.
3. Antrag
Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend «Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts» stehen zu lassen.
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt
Beat Jans Barbara Schüpbach-Guggenbühl
Regierungspräsident Staatsschreiberin
Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. November 2023.
An den Grossen Rat 22.5040.02
GD/P225040
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023
Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:
1. Ausgangslage
Grosse Populationen wilder Haustauben in urbanen Siedlungsräumen sind ein Thema, mit dem sich weltweit zahlreiche grössere und kleinere Stadtverwaltungen seit Jahrzehnten auseinandersetzen. Dass die Tauben sich nur schwer regulieren lassen, ist daher kein spezifisch kantonales Problem. Überall, so auch im Kanton Basel-Stadt, besteht ein unbestritten grosses Interesse an Lösungen, die den Leidensdruck der Stadtbevölkerungen mindern, gleichzeitig aber auch tiergerecht umsetzbar sind. Was aber Tiergerechtigkeit bzw. Tierschutz bedeutet, wird von verschiedensten Interessensgruppen unterschiedlich ausgelegt.
Seite 3/3
2. Aktueller Stand
Der Grosse Rat hat am 27. Oktober 2021 das neue Wildtier- und Jagdgesetz (WJG) verabschiedet. Es ist jedoch noch nicht in Kraft gesetzt, da die entsprechende Verordnung noch in der Erarbeitung ist. Mit dem neuen WJG soll auch ein neues Regionales Wildtiermanagement geschaffen werden. Heute liegt im Kanton Basel-Stadt die Verantwortlichkeit für den Wald beim Amt für Wald beider Basel (Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt). Die Kompetenzen im Bereich des Veterinärwesens liegen beim Veterinäramt (Gesundheitsdepartement). Für die Jagd sind schliesslich die Spezialformationen der Kantonspolizei bzw. dessen Tierwesen/Diensthundegruppe (Justiz- und Sicherheitsdepartement) zuständig. Damit sind bei den Themen Wildtiere, Jagd und Wald, drei verschiedene Amtsstellen involviert.. Künftig soll aus dem Amt für Wald beider Basel ein gemeinsames Amt für Wald und Wild beider Basel werden. Dieses soll ein modernes Wildtiermanagement etablieren und als Leitbehörde, regionales Kompetenzzentrum und Ansprechpartner für Behörden, Jägerinnen und Jäger sowie die Bevölkerung fungieren.
Das Regionale Wildtiermanagement wird sich mit der Be- und Aufwertung von Lebensräumen als Basis gesunder Wildtierpopulationen befassen, die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der beteiligten Gruppierungen festlegen und – als nach wie vor eines der wichtigen Instrumente – auch die Jagd regeln. Ziel eines Wildtiermanagements wäre es, eine Balance herzustellen, in der eine Koexistenz zwischen Bevölkerung und Wildtieren möglich ist.
Unabhängig von der kommenden Rechtsetzung im Wildtier- und Jagdwesen gewinnt das Thema Stadttauben in der Wahrnehmung der Bevölkerung und Politik wieder mehr Gewicht. Dies kommt auch zum Ausdruck mit der anfangs September 2023 lancierten Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt». Es gilt somit, das Thema Stadttauben aus einer ganzheitlichen Sicht anzugehen, in welche die Kompetenz der (auch wegen der künftigen Rechtsgrundlagen) auch neu beteiligten Dienst- und Fachstellen einfliessen wird.
Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, mit der Beantwortung des obigen Vorstosses noch zuzuwarten bis die Zuständigkeiten mit der neuen Verordnung Wildtier- und Jagdgesetz klar geregelt sind.
3. Antrag
Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend «Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts» stehen zu lassen.
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt
Beat Jans Barbara Schüpbach-Guggenbühl
Regierungspräsident Staatsschreiberin
Aus dem Grossen Rat Basel-Stadt März 2022
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25. März 2022 Medienbericht in der BAZ:
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23. März 2022 Anzug Harald Friedl betreffend Rinrichtung eines Stadttaubenkonzepts 22.5040.01
Aus dem Grossen Rat Basel-Stadt 2021
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6. Juli 2021 Regierungsratsbeschluss betreffend 'Schriftliche Anfrage betreffend Stadttaubenmanagement im Kanton Basel-Stadt'
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16. April 2021 Schriftliche Anfrage Harald Friedl betreffend Stadttaubenmanagement in Basel-Stadt 21.5312.02
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